Voraussetzungen für die Verordnung

Sofern eine Indikation vorliegt, werden die Kosten für eine Nagelspangenbehandlung beim Podologen seit Juli 2022 von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zu welchem Teil diese Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Trotz der ärztlichen Verordnung gibt es für gesetzlich versicherte Patiente:innen einen Eigenanteil von üblicherweise 10 % der Behandlungskosten, die sie selbst tragen müssen zuzüglich 10 Euro je Rezept. Unter bestimmten Umständen kann man sich von den Gebühren komplett befreien lassen, allerdings sollten die Voraussetzungen dafür im Vorfeld bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden. Privat Patient:innen zahlen erst alles privat und später erfolgt eine Rückerstattung.

Kontraindikationen & Stadieneinteilung

Vor der Verordnung einer Nagelspangenbehandlung prüft die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt mögliche Kontraindikationen:

  • Tumore im Bereich des betroffenen Nagels und seiner Umgebung
  • Onycholysen
  • Abszedierungen/Nekrosen im Bereich des betroffenen Nagels und seiner Umgebung
Bitte beachten Sie zusätzlich: Onyfix kann zudem nicht angewendet werden, wenn kein Nagelwachstum mehr stattfindet.


Eine Nagelspangenbehandlung bei Patientinnen und Patienten mit klinisch manifesten Neuropathien, die bereits ausgeprägte Sensibilitätsstörungen oder autonome Störungen in Form trophischer Störungen im Bereich der unteren Extremitäten aufweisen, grundsätzlich möglich. 

Onyfix bietet bei solchen Patientinnen und Patienten den Vorteil, dass das erhöhte Risiko von Komplikationen der klassischen Nagelspangen wie z.B. das Verrutschen oder unbemerkte Druckausübung auf das umgebende Weichteilgewebe oder die Haut, durch die Wirkweise von Onyfix nicht besteht.

* Für den Indikationsschlüssel UI2 ist jeweils vor Beginn sowie nach Abschluss der Nagelspangenbehandlung eine Fotodokumentation des betroffenen Nagels durchzuführen. Bei Verschlechterung des podologischen Befundes, vom Patienten angegebener Verstärkung der subjektiven Beschwerden oder Auftreten von Komplikationen ist unmittelbar eine zusätzliche Fotodokumentation durchzuführen.

Nagelkorrektur mit Onyfix 


Werden die Kosten der Behandlung eines eingewachsenen Nagels mit Onyfix von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen? 

Zum 01. Juli 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Heilmittel-Richtlinie geändert, sodass die Behandlung mittels Nagelkorrekturspangen von Ärztinnen und Ärzten als Heilmittel verordnet und durch kassenzugelassene Podologinnen und Podologen erfolgen kann. 

Zur Kategorie der Nagelkorrekturspangen, genauer genommen der Klebespangen, lässt sich auch Onyfix zuordnen. Somit werden auch die Kosten der Behandlung mit Onyfix von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wichtig ist jedoch, dass die Verordnung durch den Arzt korrekt ausgefüllt und innerhalb von 28 Tagen der erste Termin stattfindet. Weitere Informationen zu den notwendigen Angaben auf der Verordnung finden Sie hier

Höchstmengen der Verordnung

Im Stadium 1 können bis zu acht Behandlungseinheiten auf einer Heilmittelverordnung verordnet werden. In den Stadien 2 und 3 (Diagnosegruppe UI2) ist ebenfalls eine Verordnung von bis zu acht Behandlungseinheiten möglich, jedoch mindestens auf zwei Heilmittelverordnungen à vier Behandlungseinheiten aufzuteilen.

Die Unterscheidung verfolgt das Ziel, eine regelmäßige ärztliche Wiedervorstellung in den höheren Stadien sicherzustellen.

In Abhängigkeit vom therapeutischen Erfordernis kann die Frequenz der podologischen Behandlung dabei in dem durch die Verordnungsmenge vorgegebenen Zeitrahmen von den Podologinnen und Podologen selbst gewählt werden.

Materialkosten bei Onyfix

Die Materialkosten für die Nagelspangenbehandlung und für das Nagelkorrektursystem werden über die vereinbarte Vergütung nach § 125 SGB V durch die Podologinnen und Podologen abgerechnet.

Innerhalb der HPNR 78610, welche für die Abrechnung von Onyfix gilt, sind Materialkosten i.H.v. 7,50 € enthalten.

Wie oft sollte Onyfix neu gesetzt werden?

Grundsätzlich ist das System völlig offen. So können z. B. je nach Größe des Nagels zwei oder drei Korrektursysteme auf dem Nagel appliziert werden. Dies kann unter anderem dann sinnvoll sein, wenn ein schnelleres Resultat erzielt werden soll.

Die Einschätzung, wann ein neues bzw. zusätzliches System gesetzt werden sollte, hängt von der individuellen Nagelsituation ab und obliegt somit dem behandelnden Podologen.

Welche Abrechnungskennziffern sind für Onyfix relevant?

Die für Onyfix relevanten Kennziffern finden Sie in der dazugehörigen Abbildung. 

Mehr Informationen zur Vergütung finden Sie auch hier

Übersicht Verordnungsfähigkeit

Hier finden Sie eine Übersicht über die Heilmittelpositionsnummern, die Regelleistungs- und Therapiezeiten, Vergütungen und weitere Informationen rund um die Verordnungsfähigkeit unserer Onyfix Nagelspangenbehandlung.

Heilmittelpositionsnummer (HPNR) 
78100


Regelleistungszeit 
45 Minuten 


Therapiezeit 


Vergütung 
57,52 €


Hinweise 
1. Einmalig bei Erstkontakt mit Patient:innen. Nicht möglich, wenn Patient:innen sich bereits in podologischer Behandlung befinden. 

2. Die "Erstbefundung groß" darf nur noch einmal im Kalenderjahr erbracht werden. Für den Fall, dass ein Patient nach einer beendeten Nagelspangentherapie im selben Kalenderjahr erneut mit einer neuen Verordnung die Praxis aufsucht, darf nur die "Erstbefundung klein" abgerechnet werden. 

Heilmittelpositionsnummer (HPNR) 
78110


Regelleistungszeit 
20 Minuten 


Therapiezeit 


Vergütung 
28,63 €


Hinweise 
Bei weiteren betroffenen Nägeln einmal abrechenbar und wenn Patient:innen sich bereits in podologischer Behandlung befinden. 

Heilmittelpositionsnummer (HPNR) 
78610


Regelleistungszeit 
45 Minuten 


Therapiezeit 


Vergütung 
57,20 €

Heilmittelpositionsnummer (HPNR) 
78620


Regelleistungszeit 
15 Minuten 


Therapiezeit 


Vergütung 
16,86 Euro

Heilmittelpositionsnummer (HPNR) 
78510


Regelleistungszeit 
15 Minuten 


Therapiezeit 
10 Minuten


Vergütung 
17,64 €


Hinweise 
Kann 14 Tage nach dem Setzen der Spange angesetzt werden sowie bei 8-er HVO auch nach dem dritten und fünften Setzen der Spange. 

Heilmittelpositionsnummer (HPNR) 
78530


Regelleistungszeit 
15 Minuten 


Therapiezeit 


Vergütung 
17,33 €


Hinweise 
Nur bei Indikationsschlüssel UI2 möglich. 

Heilmittelpositionsnummer (HPNR) 
78520


Regelleistungszeit 
25 Minuten 


Therapiezeit 
10 Minuten


Vergütung 
26,59 €


Hinweise 
Wenn Therapieziel erreicht. 

Wissenswertes zu Onyfix

Alle Informationen für Fußprofis rund um unser Nagelkorrektur- und Reparatursystem